Klientenmagazin
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Weitere Artikel der Ausgabe September 2025:
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Warnung der Finanz: Vorsicht vor Internetbetrug!
Betrügerische E-Mails, SMS oder Telefonanrufe werden auch im Namen der österreichischen Finanz getätigt.
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Was ändert sich bei Basis- und Vorsteuerpauschalierung?
Grenzwerte für die Anwendung sowie Prozentsätze und Höchstbeträge für das Pauschale wurden erhöht.
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Investitionsfreibetrag rechtzeitig nutzen
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.
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Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus
Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.
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Verlängerung der Austauschfrist für Signaturkarten in Registrierkassen
Auslaufen des Zertifikates bei RKSV Signaturkarten.
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Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2025
Bis Ende September gibt es für Unternehmer einiges zu beachten.
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Achtung: Verpflichtende elektronische Zustellung in FinanzOnline
Keine postalischen Zustellungen mehr ab 3.9.2025.
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Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft
Was muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden?
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Wie fördert man Unternehmergeist?
Flexible Unternehmenskultur, kurze Entscheidungswege, Innovationsbereitschaft.
Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20% bzw. 22% geplant
Mit dem Investitionsfreibetrag (IFB) kann mittels bestimmter getätigter Investitionen die betriebliche Steuerlast gesenkt werden. Der Investitionsfreibetrag kann zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Bisher war es möglich unter bestimmten Voraussetzungen einen IFB in Höhe von 10 % bzw. 15 % (Öko-Investitionsfreibetrag) der getätigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe geltend zu machen.
Die Bundesregierung hat nun Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen. Die notwendigen Voraussetzungen sind zu beachten.
Möchte man den höheren IFB nutzen, so kann ein Zuwarten bis zum Inkrafttreten dieser Regelung steuerlich Vorteile bringen. Die Gesetzwerdung dieser Änderung bleibt aber noch abzuwarten.
Stand: 09. September 2025





