Klientenmagazin
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2021:
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Was ist neu an den FAQ zum Corona-Verlustersatz?
Einige der wesentlichen Neuerungen haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.
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Welche Neuerungen bringt die fünfte Phase der Corona-Kurzarbeit?
Die vierte Phase der Corona-Kurzarbeit läuft mit 30.6.2021 aus.
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Ab wann gelten die neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter?
Der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter wird ein weiteres Mal verschoben.
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Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?
Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor.
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Wie haben sich die Richtlinien zur Investitionsprämie geändert?
Neben der Aufstockung des Budgets hat der Nationalrat kürzlich auch Änderungen für die Investitionsprämie beschlossen
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Welche neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten für das Homeoffice?
Die Arbeit im Homeoffice ist in vielen Unternehmen inzwischen zur Normalität geworden.
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Welche umsatzsteuerrechtlichen Regeln gelten ab 1.7.2021 für Online-Plattformen?
Die inzwischen in nationales Recht umgesetzte E-Commerce-Richtlinie sieht unter anderem eine Neuregelung des Versandhandels über Online-Plattformen in der Umsatzsteuer vor.
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Steuern & SV-Beiträge: Wie sehen die Ratenzahlungsmodelle ab 30. Juni aus?
Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden.
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Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2020 bis 30.6. beantragen!
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
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Wie ist die Kostenübernahme von Öffi-Tickets ab 1. Juli steuerlich begünstigt?
Ab 01.07.2021 kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen.
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Wie kommt man mit Fragen zu kreativen Lösungen?
Brainstorming ist eine bewährte Methode, um möglichst viele Lösungsansätze für ein Problem zusammenzutragen.
Welche Corona-Unterstützungsleistungen werden verlängert?
Zur finanziellen Unterstützung der auch weiterhin besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffenen Branchen wurden ausgewählte Corona-Unterstützungsleistungen zuletzt noch einmal verlängert und in einigen Punkten adaptiert. Die wesentlichen Anpassungen haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Ausfallsbonus
- Der Ausfallsbonus wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
- Der Umsatzausfall muss künftig 50 % (statt bisher 40 %) betragen.
- Die Höhe des Ausfallsbonus soll künftig nach branchenabhängig gestaffelt sein. Die Ersatzraten betragen 10 %, 20 %, 30 % und 40 % des Rohertrages.
- Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss, der bislang im Rahmen des Ausfallsbonus beantragt werden konnte, entfällt. Künftig kann somit nur noch der eigentliche Bonus beantragt werden.
- Der monatliche Förderhöchstbetrag wird auf € 80.000,00 (bislang € 30.000,00) angehoben.
- Neu ist dabei, dass die im Rahmen des Ausfallsbonus bezahlte Unterstützungsleistungen gemeinsam mit einer allenfalls bezogenen Kurzarbeitsbeihilfe in Summe den Umsatz des Vergleichszeitraumes nicht übersteigen darf.
- Die im Rahmen des Fixkostenzuschusses 800.000 vorgesehenen Regelungen zu Dividenden, Boni und Kündigungen werden auch für den Ausfallsbonus übernommen.
Weiterführende Informationen unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/.
Verlustersatz
- Der Verlustersatz wird um sechs Monate (bis Dezember 2021) verlängert.
- Der Umsatzausfall muss 50 % (bislang 30 %) betragen.
- Eine Deckelung des Verlustersatzes bei € 10 Mio. wird eingeführt.
Weiterführende Informationen unter https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz/.
Überbrückungsgarantien
- Der Haftungsrahmen für Überbrückungsfinanzierungen wird bis 31.12.2021 verlängert.
- Künftig sollen Stundungen bis zum 31.12.2021 möglich sein.
Weiterführende Informationen unter https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/.
Härtefallfonds
- Der Härtefallfonds wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
- Die Voraussetzung eines behördlichen Betretungsverbots entfällt. Ein Antrag kann künftig nur noch dann gestellt werden, wenn der Umsatzausfall 50 % beträgt oder die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können.
- Der Fördermindestbetrag beträgt künftig € 600,00 (bislang € 1.100,00 inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus), der Förderhöchstbetrag beträgt € 2.000,00.
- Die Betrachtungszeiträume beginnen künftig mit dem Monatsersten (statt wie bisher mit dem 16. des Monats).
Weiterführende Informationen unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html.
Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler
- Die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler wird um drei Monate (bis September 2021) verlängert.
- Künftig soll keine Gegenverrechnung mit dem Härtefallfonds mehr stattfinden.
Weiterführende Informationen unter https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.859358.
NPO-Unterstützungsfonds
- Der NPO-Unterstützungsfonds wird um sechs Monate (bis Dezember 2021) verlängert.
Weiterführende Informationen unter https://npo-fonds.at/.
Stand: 23. Juni 2021